Wir bieten an unseren Standorten der Jugendhilfe unterschiedliche Betreuungsangebote für Jugendliche, junge Volljährige bis zum 25. Lebensjahr und unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Im Fokus steht dabei immer die ganzheitliche Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung. Wir fördern gezielt die Selbstständigkeit junger Menschen und begleiten sie auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Erwachsenenleben. Uns ist dabei besonders wichtig, ihre individuellen Fähigkeiten und Ressourcen zu stärken. Dafür unterstützen wir auf verschiedenen Ebenen. Dazu gehören neben Betreuten Wohnformen auch abulante Hilfen. Bei Bedarf bieten wir eine Überleitung in die Wohnungsnotfallhilfe, bei gleichzeitiger Betreuungskontinuität, oder in Angebote der Eingliederungshilfe.
Im Rahmen einer Betreuung gibt es die Möglichkeit an verschiedenen Freizeitaktivitäten teilzunehmen. Im Rambler Studio Berlin bekommen junge Menschen zusätzlich die Möglichkeit unter der Anleitung einer Designerin in einem offenen Setting kreativ zu werden und auf Wunsch niedrigschwellige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Nähere Informationen:
§ 30 Erziehungsbestand, Erziehungshelfer*innen
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
Auszug aus: Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Neuntes Buch Sozialhilfe
§ 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen, ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII.
Auszug aus: Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Neuntes Buch Sozialhilfe
Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Abs. 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.
Auszug aus: Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Achtes Buch SozialhilfeUNTERBRINGUNG
VERSELBSTSTÄNDIGUNG
ZUKUNFTSGESTALTUNG
Die aktuellen Entwicklungen zwingen auch uns, persönliche Kontakte zu reduzieren und unsere Abläufe zu verändern. Auf der anderen Seite benötigen Menschen in unseren Angeboten gerade jetzt vielfältige, persönliche Unterstützung.
Wir halten daher alle Angebote weitestmöglich aufrecht:- Unsere Sozial- und Jugendhilfedienste nutzen E-Mails und Chats, Telefon- und Videogespräche - wir halten immer den persönlichen Kontakt. Alle Standorte gewährleisten die zügige Bearbeitung von Anfragen und stellen weiterhin auch die rasche Unterbringung in Trägerwohnungen sicher.
- Unser Rambler Studio Berlin ist von Montag bis Freitag von 11-18 Uhr geöffnet. Es wird um eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail gebeten, um alle Hygieneschutzmaßnahmen einhalten zu können.
- Housing First Berlin ist wie immer für alle Teilnehmer*innen im Einsatz. Neuaufnahmen können sich aber evtl. etwas verzögern.
- Unser Haus Nostitzstraße stellt den 24/7 Betrieb sicher.
- Unsere Notübernachtung für Frauen in der Rathenower Straße im Rahmen der Kältehilfeist ist seit dem 01.10.2020 geöffnet. Im Vergleich zum Vorjahr musste die Platzzahl leider verringert werden, da strenge Hygieneschutzmaßnahmen eingehalten werden müssen.
Die Geschäftsstelle ist für Sie mit allen Abteilungen über die gewohnten Wege erreichbar. Wir danken unseren Mitarbeitenden, dass sie dies unter den erschwerten Bedingungen ermöglichen und den Menschen in unseren Hilfen für ihr Verständnis.
Wir wünschen allen Menschen in Berlin, dass sie gut durch diese schwierige Zeit kommen!
Unsere allgemeine Anfragemöglichkeit
anfrage@neuechanceberlin.de
Unsere Sozial- und Jugendhilfedienste
E-Mail:
ncc@neuechanceberlin.de
Ansprechpersonen:
Marc Fahrenkrog & Katrin Salloch
Standort Bismarckstraße
Adresse:
Bismarckstraße 4
10625 Berlin
Telefon:
+49 30 367 02 47 - 100
Standort Danckelmannstraße
Adresse:
Danckelmannstraße 14
14059 Berlin
Telefon:
+49 30 364 101 60
Unsere weiteren Standorten
E-Mail:
rambler@neuechanceberlin.de
Ansprechperson:
Sarah Skala
Adresse:
Gryphiusstraße 9
10245 Berlin
Telefon:
+49 30 325 398 - 20