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Über Uns

Mitarbeitenden-
vertretung
Vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten

Grundlage allen Handelns einer Mitarbeitendenvertretung (MAV) ist das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD). Zwischen Mitarbeitendenvertretung der Neuen Chance gGmbH und der Geschäftsführung besteht eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Wir informieren uns gegenseitig über Angelegenheiten, die die Dienstgemeinschaft betreffen und kommen dafür zu regelmäßigen Besprechungen zusammen.

Seit 2010 wurden in dieser Kooperation zahlreiche Dienstvereinbarungen abgeschlossen, u. a. zu den Bereichen Fort- und Weiterbildung, Supervision, Bonusleistung - Sachzuwendung, innerbetriebliche Stellenausschreibungen sowie betriebliches Gesundheits- und Eingliederungsmanagement.

In der 2021 gewählten Mitarbeitendenvertretung der Neue Chance gGmbH sind derzeit fünf Mitglieder. Sie wird nach der Fusion mit der Bürgerhilfe innerhalb von sechs Monaten neu gewählt und besteht dann aus sieben Mitgliedern.

  • MAV-Vorsitzende:
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  • E-Mail:
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Für die Mitarbeitendenvertretung gelten Vertraulichkeit und Verschwiegenheit als wichtige Grundsätze. Schwerpunktaufgabe ist, darauf zu achten, dass alle Personen des Kollegiums gleich beandelt und, sofern sie es wünschen, bei der Durchsetzung ihrer beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Anliegen gegenüber der Dienststellenleitung unterstützt werden.

Die Mitarbeitendenvertretung richtet mindestens einmal jährlich eine Mitarbeitendenversammlung aus. Zudem erstellt sie für die Kolleg*innen einmal im Jahr einen Tätigkeitsbericht, in dem sie die Arbeit des vergangenen Jahres vorstellt.